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Darum sollte Nachhaltigkeit zur Chefsache werden - Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD

Darum sollte Nachhaltigkeit zur Chefsache werden - Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD

Nachhaltigkeitsbericht, CSRD

Benjamin Ruhlmann
Benjamin Ruhlmann, MBA
April 24, 2023
5 min read
Benjamin Ruhlmann

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) der Europäischen Union (EU) tritt in Kraft, um Unternehmen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsperformance zu verpflichten. Hierbei sollen EU-Unternehmen ab 2023 umfassendere Nachhaltigkeitsberichte erstellen, um das Vertrauen der Anleger in die Nachhaltigkeit der Unternehmen und ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Was sind die Pflichten für Unternehmen in Deutschland?

Die CSRD gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind, große Kapitalmarktgesellschaft und ihnen gleichgestellte Personengesellschaften, die kapitalmarktorientiert sind und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen (Berichtsfälligkeit in 2025). In Deutschland sind etwa 8.000 Unternehmen von der CSRD betroffen.  

Ab 1. Januar 2025 werden die neuen Berichterstattungserfordernisse für große Unternehmen anwendbar, die derzeit nicht der Richtlinie über die nicht finanzielle Berichterstattung unterliegen (mit mehr als 250 Beschäftigten und / oder 40 Mio. EUR Umsatz und / oder 20 Mio. EUR Bilanzsumme) (Berichtsfälligkeit in 2026)

Ab 1. Januar 2026 werden die neuen Berichterstattungserfordernisse für börsennotierte KMU und andere Unternehmen anwendbar (Berichtsfälligkeit in 2027)

Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen, in ihrem Nachhaltigkeitsbericht wesentliche Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) offenzulegen. Die Inhalte des Berichts werden von der EU-Kommission wohl Juni 2023 im European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bekannt gegeben.

Bislang ist öffentlich geworden, dass die Berichtspflichten der betroffenen Unternehmen die folgenden Aspekte abdecken müssen:

·     Klimawandel,

·     Verschmutzung,

·     Wasser und Meeresressourcen,

·     Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft,

·     Biodiversität und Ökosysteme,

·     Beschäftigte in der Wertschöpfungskette,

·     eigene Arbeitskräfte,

·     betroffene Gruppen,

·     Konsumenten und Endkunden,

·     Geschäftsverhalten.

 Darüber hinaus Kennzahlen zu

·     Energieverbrauch,

·     Abfallproduktion,

·     Mitarbeiterfluktuation,

·     Altersstruktur,

·     Umsatz mit Ländern, die laut dem von Transparency international veröffentlichen Korruptionswahrnehmungsindex als korrupt gelten.

Was sind die Vorteile von Nachhaltigkeitsberichten?

Die CSRD soll Unternehmen motivieren, ihre Nachhaltigkeitsperformance zu verbessern, und Investoren dabei unterstützen, eine fundierte Entscheidung über die Unternehmen zu treffen, in die sie investieren. Eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung kann Unternehmen auch dabei helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, da Verbraucher und Kunden zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit legen.

Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt auch immer mehr Relevanz bei Gesprächen mit Banken. Fragen werden gestellt wie: 

·  Verfügt Ihr Unternehmen über eine eigenständige Nachhaltigkeitsberichterstattung?

·  Welche Maßnahmen werden durch das Unternehmen ergriffen, um Emissionen zukünftig zu reduzieren?

·  Bezieht das Unternehmen Strom aus erneuerbaren Energien?

Wollen Sie sich besser aufstellen beim Thema Nachhaltigkeit und CSRD? Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung der ersten Schritte zu einer erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung - werden Sie aktiv und schreiben uns eine Nachricht an mail@advoctrl.com oder machen direkt einen Termin in unserem Online-Kalender aus.